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under colour Studio für visuelle Kommunikation GmbH:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2002
§ 1 - Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen für Geschäfte
zwischen der under colour Studio für visuelle Kommunikation GmbH (nachfolgend
"under colour") und ihren Auftraggebern.
Sie gelten ab dem 1. Januar 2002. Ältere Versionen dieser Geschäftsbedingungen
verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
1.2 Allen Vertragsverhältnissen zwischen under colour und ihren
Auftraggebern sowie allen einseitigen Willens- und Bindungserklärungen
gegenüber den Auftraggebern von under colour liegen ausschließlich
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn under colour diesen
nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Sofern Bestimmungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen strenger
und in ihrer Wirkung für den Auftraggeber nachteilhafter sind als die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen, treten die gesetzlichen Bestimmungen an deren Stelle
in dem Fall, daß der Auftraggeber als Verbraucher agiert.
1.4 Die Unwirksamkeit einzelner der nachfolgenden Geschäftsbedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An die Stelle einer unwirksamen
Bedingung tritt die jeweilige gesetzliche Bestimmung, die in ihrer Wirkung der
unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 2 - Urheber- und Nutzungsrechte
2.1 under colour wird entstandene eigene Urheberrechte beanspruchen und
sie im Bestreitensfall durchsetzen.
2.2 Werden Werkstücke des Auftraggebers durch under colour lediglich
nach technischen Aspekten ohne gestalterischen Eingriff weiterbearbeitet, so
beansprucht under colour kein Urheberrecht an den geänderten Werkstücken.
Dies gilt insbesondere für analoge sowie digitale Reproduktionen, Belichtungsausgabe,
Umbruchs-, Korrektur- und Bereinigungsarbeiten an Satzdokumenten, Farb- und
Kontrastkorrektur sowie Fehlerretusche an Bilddokumenten, Freistellungen und
Zeichenwegbereinigungen, Überfüllungen und Feindateneinbindung in
für den Druck bestimmten Programmdateien, Farbseparationen und Farbraumkonvertierungen,
Dateieinstellungen zur Anpassung auf Ausgabegeräte, sowie inhaltlich (wenngleich
nicht formell) für technische Dokumentationen der von under colour zum
Zweck der Weiterverarbeitung gelieferten Werkstücke.
2.3 Werden Werkstücke durch under colour erstellt und bearbeitet,
sei es nach eigenen gestalterischen Maßstäben oder nach Vorgaben,
Wünschen oder Vorlagen des Auftraggebers, so beansprucht under colour das
Urheberrecht an den angefertigten Arbeiten. Dies gilt sowohl für vollständig
durch under colour gestaltete Werkstücke als auch für die Teile von
Werkstücken, deren gestalterische Urheberschaft under colour zuzurechnen
ist, unbenommen fremder Urheberrechte an weiteren Teilen dieser Werkstücke.
2.4 Hinsichtlich von under colour gelieferter Software werden dem Auftraggeber
Nutzungsrechte in Form einer Benutzerlizenz eingeräumt. Als Software im
Sinne dieser Bedingungen anzusehen sind ausführbare Programme in kompilierter
oder hochsprachlicher Form, Skripte und Automatisierungsmodule, Systemkomponenten,
Datenbanken, ICC-Profile, Zeichensätze, Mustervorlagen (Templates), Benutzerschnittstellen
und deren Modifikationen, Dokumentationen in digitaler Form, Dateifilter und
andere Dateien, die bezüglich der Art der bestimmungsgemäßen
Anwendung einem der vorgenannten Dateitypen gleichzusetzen sind.
Sofern nicht weiter spezifiziert, umfasst die Benutzerlizenz die Installation
der Software auf einem Computer des Auftraggebers, den bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Software und, sofern die Software nicht auf CD, DVD, ROM oder PROM
geliefert wurde, die Anfertigung einer Sicherungskopie der Software.
Wurde die Software von under colour kostenlos zur Verfügung gestellt, so
hat der Auftraggeber darüberhinaus auf Verlangen von under colour alle
Kopien der Software zu löschen oder gegen eine neuere Version der Software
auszutauschen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von under colour gelieferte Software
zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger
Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, sie zu modifizieren,
zu adaptieren oder zu übersetzen, soweit dies nicht vertraglich oder nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist.
2.5 Mit der Zahlung des Rechnungsbetrags erwirbt der Auftraggeber das
Recht zur Nutzung der von Urheberrechten von under colour umfassten angefertigten
Arbeiten im vereinbarten Umfang und Zeitraum sowie Eigentum an angefertigten
und übergebenen Sichtvorlagen, Druckvorlagen und Datenträgern. Er
erwirbt grundsätzlich keinerlei Recht zur nicht bestimmungsgemäßen
Modifikation der Arbeiten.
Ist kein spezifischer Nutzungsumfang und -zeitraum vereinbart, gestattet under
colour abhängig von der Art der angefertigten Arbeiten die folgende Nutzung:
2.5.1 für Akzidenzdrucksachen: den einmaligen Auflagendruck in beliebiger
Auflage und die Verteilung in beliebiger Art.
2.5.2 für Zeitungs- und Zeitschriftenanzeigen: die Schaltung im
vorgesehenen Schaltungsmedium für längstens sechs Erscheinungszyklen
des Mediums.
2.5.3 für Illustrationen und Fotografien: die einmalige Veröffentlichung/Verwendung
in bei der Auftragserteilung vorgesehener Art und vorgesehenem Medium für
unbegrenzte zeitliche Dauer.
2.5.4 für Texte: die einmalige Veröffentlichung/Verwendung
in bei der Auftragserteilung vorgesehener Art und vorgesehenem Medium für
unbegrenzte zeitlich Dauer.
2.5.5 für Gestaltungsraster: die unbeschränkte Vervielfältigung
und Weitergabe an Dienstleister zwecks Adaption von Werbemitteln für den
im Auftrag vorgesehenen Endkunden; weiterhin die Ergänzung, jedoch nicht
Modifikation der gelieferten Gestaltungsraster und nicht die Benutzung zur Adaption
von Gestaltungsrastern für andere als den im Auftrag vorgesehenen Endkunden.
2.5.6 für Software entsprechend Ziff. 2.3: die bestimmungsgemäBe
Nutzung entsprechend Ziff. 2.3.
2.5.7 für Internetpublikationen (WWW) und Teile davon: die Verfügbarmachung
per Internet und per Datenträger für ein beliebiges Publikum; jedoch
nicht die Modifikation der gelieferten Dateien, wobei der gelieferte Umfang
an Dateien als ein Ganzes anzusehen ist.
2.5.8 für Multimediapublikationen in digitaler Form und Teile davon:
die einmalige Vervielfältigung oder Auflagenfertigung zur Verfügbarmachung
der Dateien auf Datenträgern in beliebiger Auflage für ein beliebiges
Publikum; jedoch nicht die Modifikation der gelieferten Dateien, wobei der gelieferte
Umfang an Dateien als ein Ganzes anzusehen ist.
2.5.9 für alle anderen Formen von Werkstücken: die einmalige
Verwendung entsprechend dem im Auftrag spezifizierten Verwendungszweck.
Ist ein Verwendungszweck nicht aus dem Auftrag ersichtlich, bedarf jegliche
Verwendung der Genehmigung durch under colour.
2.6 Werden von under colour durch angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter
Schulungen durchgeführt, so hat der Auftraggeber das Recht, die zu didaktischen
Zwecken überlassenen Schulungsunterlagen in physikalischer und/oder digitaler
Form zum Zwecke der Vertiefung und zum Zwecke hausinterner Schulungen und Einweisungen
seiner Mitarbeiter in seinem Besitz zu behalten und zu vervielfältigen.
Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Schulungsunterlagen ganz oder auszugsweise
im Zuge von Schulungen oder Publikationen Personen zugänglich zu machen,
die nicht Mitglied seines eigenen Betriebes sind.
2.7 Im Falle, daß der Auftraggeber under colour zur Auftragsbearbeitung
Text- oder Bildmaterial oder Software wie Anwendungsprogramme oder Zeichensätze
zur Verfügung stellt, ist under colour bezüglich des Bestehens von
Urheberrechten sowie Nutzungsrechten auf Erklärungen des Auftraggebers
angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung
des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, haftet der
Auftraggeber hierfür allein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, under
colour von aus derartigen Rechtsverletzungen resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen, sowie bei under colour anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten
zu erstatten. under colour verpflichtet sich im Gegenzug, vom Kunden gelieferte
Dateien auf dessen Wunsch zu löschen.
2.8 under colour ist berechtigt, eigene gestalterische Arbeiten aus Kundenaufträgen
für Referenz- und Eigenwerbungszwecke zu veröffentlichen, namentlich
im Internet und in Druckwerken. Diese Veröffentlichung darf jedoch nicht
erfolgen, solange die Arbeiten nicht dem eventuellen Veröffentlichungszweck
des Auftrages zugeführt wurden. Der Auftraggeber hat das Recht, in Veröffentlichungen,
die under colour zu Eigenwerbungszwecken durchführt, die Nennung des Autraggebers
und/oder des Endkunden zu verlangen, sofern dies rechtlich zulässig und
durch die Art der Veröffentlichung möglich und zumutbar ist.
§ 3 - Angebote / Preise
3.1 Angebote von under colour sind unverbindlich und freibleibend. Muster
und sonstige Beschaffenheitsangaben sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern
sie nicht ausdrücklich zugesichert werden.
3.2 Sofern nicht ein Festpreis vereinbart worden ist, werden von under
colour die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
§ 4 - Auftragsbedingungen
4.1 Die Annahme von Aufträgen durch under colour erfolgt durch schriftliche
oder mündliche (auch fernmündliche) Erklärung.
4.2 Besteht zwischen under colour und dem Auftraggeber eine dauerhafte
Geschäftsverbindung aufgrund laufend (nicht notwendigerweise in regelmäßigen
Zeitabständen) wiederkehrender Auftragserteilungen durch den Auftraggeber,
kann die Autragsannahme durch under colour auch implizit durch die Aufnahme
der Auftragsbearbeitung erfolgen.
4.3 Lieferfristen und -termine, die Erfüllungsbedingung sind, sind
im Auftrag ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und bedürfen zur
Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Zusage durch under colour. Terminzusagen
durch under colour erfolgen ausschließlich vorbehaltlich der Bedingung,
daß der Auftraggeber sämtliche für die Bearbeitung notwendigen
Materialien und Informationen spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt der
Bearbeitungsaufnahme zur Verfügung stellt.
4.4 Aufträge müssen eindeutig und vollständig erfolgen.
Bei Lieferverzug oder Mehraufwand aufgrund mehrdeutiger oder unvollständiger
Information durch den Auftraggeber ist under colour berechtigt, einseitig eine
an der geltenden Preisliste orientierte Aufwandserstattung und/oder eine angemessene
Erfüllungsfrist zu bestimmen.
4.5 Besteller, die bei der Auftragserteilung in eigenem Namen, aber fremdem
Auftrag eines Dritten handeln, bleiben under colour gegenüber in Vertragshaftung,
bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei under colour eingeht.
§ 5 - Lieferbedingungen / Transport / Versand
5.1 under colour ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn und soweit eine
Teilung der Leistung den Vertragszweck nicht gefährdet.
5.2 Lieferungen - auch frachtfreie - erfolgen auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Lieferung
auf das Transportmittel über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung innerhalb
desselben Ortes und/oder durch eigene Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von under colour
erfolgt.
5.3 Versand der Auftragsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Mangels besonderer Vereinbarung bestimmt under colour als Beauftragte Transportart
und -weg.
5.4 under colour deckt Transportversicherungen nur auf Weisung und Kosten
des Auftraggebers.
5.5 Nicht abgenommene Auftragsware lagert auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers.
§ 6 - Zahlungsbedingungen
6.1 Wird kein bestimmter Festpreis vereinbart, werden die am Tag der
Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Zahlungen des Auftraggebers
werden stets auf dessen älteste Verbindlichkeit gegenüber under colour
angerechnet.
6.2 Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht auf
der Rechnung selbst ein abweichendes Zahlungsziel und/oder Skontosatz angegeben
sind.
6.3 under colour behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich
vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt ausschließlich erfüllungshalber
und ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest. Bei Annahme von
Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst bei Gutschrift als erfolgt. Diskont-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
6.4 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt,
so entfallen eventuell eingeräumte Rabatte, und es gelten die Listenpreise.
6.5 Der Auftraggeber darf gegenüber Forderungen von under colour
nur mit rechtskräftig festgestellten oder von under colour unbestrittenen
Gegenforderungen aufrechnen.
6.6 Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur bei Bestehen
eines rechtskräftig fetgestellten oder von under colour unbestrittenen
Gegenanspruchs zu.
§ 7 - Abnahme, Beanstandungen, Gewährleistung
7.1 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen
und, wenn sich ein Mangel zeigt, under colour hiervon unverzüglich Anzeige
zu machen. Unterläßt er diese Anzeige oder wird die Auftragsware
von ihm ihrem endgültigen Verwendungszweck zugeführt, verbraucht,
vermischt oder veräuBert, so gilt dies als vorbehaltlose Abnahme.
Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet under colour nicht
auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet
oder sonst ungenügend gewesen ist.
7.2 under colour verpflichtet sich im Fall von rechtzeitig angezeigten
Mängeln an von under colour gelieferten Werkstücken zur kostenlosen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach endgültigem Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl
ein Wandelungs- oder Minderungsrecht zu.
Jede weitergehende Gewährleistungshaftung richtet sich nach $ 8 dieser
Bestimmungen.
§ 8 - Haftung
8.1 Die Schadensersatzhaftung von under colour ist in jedem Fall begrenzt
auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. under colour haftet für
Schäden, die durch under colour, ihre gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter
oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
worden sind.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten").
Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen
wie dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 under colour bearbeitet vom Auftraggeber und dessen Zulieferern gelieferte
Ressourcen auf eigene Gefahr und Verantwortung. under colour verzichtet ausdrücklich
darauf, den Auftraggeber für Schäden, die durch Mängel in vom
Auftraggeber gelieferten Ressourcen an Geräten von under colour entstehen,
in Haftung zu nehmen. Im Gegenzug übernimmt under colour keinerlei Haftung
für Schäden, die an Geräten des Auftraggebers oder vom Auftraggeber
mit der Weiterverarbeitung beauftragter Unternehmen durch von under colour gelieferte
oder weitergeleitete Ressourcen entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden,
die durch Computerabstürze verursachende Dateien/Computerviren verursacht
werden, deren Vorhandensein trotz gewissenhafter Überprüfung durch
under colour nie völlig ausgeschlossen werden kann.
§ 9 - Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Werkstücke und Waren jedweder Form bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von under colour.
9.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er
under colour hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung
gegen Dritte erwachsen. under colour nimmt die Abtretung hiermit an.
§ 10 - Verschwiegenheitspflichten, Datenschutz
10.1 under colour vepflichtet sich, über Geschäftsgeheimnisse,
die under colour aus dem Betrieb des Auftraggebers oder dessen Kunden im Zuge
der Auftragsbearbeitung bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen
zu bewahren. Dies gilt auch und insbesondere für Inhalte von Werbemitteln,
deren Veröffentlichung noch aussteht.
10.2 under colour verpflichtet sich weiterhin, über den Kundenkreis
des Auftraggebers keine Informationen weiterzugeben, auch nicht in Form von
Referenzlisten, sofern dies vom Auftraggeber nicht ausdrücklich genehmigt
wurde.
10.3 Daten des Auftraggebers unterliegen im Rahmen der Datenschutzvorschriften
für Auftragsabwicklung und Geschäftsstatistik im hierzu erforderlichen
Umfang der Datenverarbeitung.
§ 11 - Sonstiges
11.1 Vertragssprache ist Deutsch.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
zwischen under colour und dem Auftraggeber ist der Geschäftssitz von under
colour.
11.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen under colour
und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß
der einheitlichen Kaufgesetze.
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